§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten(1) Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Maßgeblich ist insoweit die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Soweit Lieferungen und Leistungen Gegenstand des Auftrags sind, für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch kein Preis vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber angemessene und ortsübliche Preise berechnet.
(2) Der Vergütungsanspruch ist ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber sofort und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung erfolgte Zahlstelle (siehe folgenden Absatz 3) zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem mitgeteilten Konto.
3) Die Zahlung ist an unseren Abrechnungsservice, die
"ADELTA.FINANZ AG"
zu leisten. Insoweit haben wir die Abwicklung abgetreten und es gelten dafür deren AGB.
(4) Das Bestattungsunternehmen ist grundsätzlich berechtigt, Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Abs. 1 bis 3 gelten sodann sinngemäß.
(5) Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung. Für den Fall, dass Leistungen aus vorgenannten Verträgen an das Bestattungsunternehmen erfolgen, ist dieses berechtigt, diese mit den vertraglichen Vergütungsansprüchen des Bestattungsunternehmens zu verrechnen und einen etwaig verbleibenden Überschuss auf das Konto des Auftraggebers zu überweisen. Soweit Leistungen des Bestattungsunternehmens durch Dritte, insbesondere Krankenkassen, Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist das Bestattungsunternehmen befugt, diese Zahlungen auf seinen Vergütungsanspruch zu verrechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Drittzahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang. Den vorgenannten Behörden und Gesellschaften steht es sodann frei, ihre Forderungen direkt gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
§ 5 EigentumsvorbehaltDas Bestattungsunternehmen behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung des aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vergütungsanspruchs vor.
§ 6 Aufrechnungs-und ZurückbehaltungsrechtDem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sich sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis ergibt.
§ 7 LeistungszeitVereinbarte Termine gelten als „ungefähre Termine“, für die das Bestattungsunternehmen keine Gewähr übernimmt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart ist. Aus der Überschreitung voraussichtlicher Termine kann der Auftraggeber, sofern diese nicht ausnahmsweise von dem Bestattungsunternehmen zu vertreten ist, keine Ansprüche herleiten.
§ 8 Gewährleistung(1) Geringfügige Abweichungen des gelieferten Gegenstandes bzgl. Qualität, Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder Katalogabbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
(2) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden nach Wahl des Bestattungsunternehmens durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, tritt an deren Stelle die angemessene Minderung des Vergütungsanspruchs.
(3)Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel an Bestattungsartikeln, insbesondere an Sarg oder Urne können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber sie dem Bestattungsunternehmen binnen einer Frist von 1 Woche schriftlich anzeigt. Die Frist beginnt mit der Versenkung der Urne oder des Sarges.
(4) Bei Umbettungen ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
§ 9 Urheber –und Nutzungsrecht für Eigenmotive, Passbilder und weitere Fotos(1) Der Auftraggeber bestätigt gegenüber dem Bestattungsunternehmen, dass für die von ihm persönlich gelieferten Fotoabzüge bzw. digitalen Bilddateien
a) Urheberrecht besteht, da die Aufnahmen von ihm persönlich gefertigt wurden oder
b) Nutzungsrecht besteht, da ihm der Urheber, insbesondere der Fotograf, die Erlaubnis hierfür übertragen hat.
(2)Der Auftraggeber autorisiert das Bestattungsunternehmen, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte, insbesondere die gängigen Tageszeitungen, zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben.
§ 10 KündigungKündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung oder wird dem Bestattungsunternehmen die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsunternehmen berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20 % aus der Gesamtauftragssumme von dem Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Vergütungsanspruch überhaupt nicht oder ein geringerer als die pauschalierte Vergütung entstanden ist.
§ 11 HaftungDas Bestattungsunternehmen haftet für Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Unabhängig vom Rechtsgrund wird die Haftung des Auftraggebers auf die Höhe des nach dem Vertragsverhältnis geschuldeten Geldbetrages beschränkt.
Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen, wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Auftragnehmers für entstandene Schäden wird dabei ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
§ 12 Datenschutz
(Datenschutzerklärung)Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Auftraggeber zu erheben und zu verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht.
§ 13 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort ist der Sitz des Bestattungsunternehmens.
Gerichtsstand ist Wilhelmshaven, zuständig AG Wilhelmshaven, Marktstraße 15 - 17, 26382 Wilhelmshaven.
§ 14 SchlussbestimmungenSollte sich eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbareBestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Bestattungsdienstleistung vor Ablauf der WiderrufsfristIch stimme ausdrücklich zu, dass das Bestattungshaus Volker Haar, Inh. Sven Haar, Friedenstraße 55, 26386 Wilhelmshaven vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung durch das Bestattungsunternehmen mein Widerrufsrecht verliere.
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Ort
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Datum
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Unterschrift des Auftraggebers